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NEU 64 MHz Prozessor TÜV

Infothek

DIESEL POWER und MultiMotion® Qualität und Gutachten


DIESEL POWER legt größten Wert auf Betriebssicherheit und Standfestigkeit der in Fahrzeugen eingesetzten Produkte.

Das Qualitätsmanagement - System entspricht den Anforderungen des internationalen und deutschen Straßenverkehrsrechts in Anlehnung an die ISO 9002 und unterliegt laufenden Kontrollen.

Die elektromagnetische Verträglichkeit der Produkte für den Einsatz in Kraftfahrzeugen wurde nachgewiesen (e1*72/245*2006/28*4697). Alle DIESEL POWER und MultiMotion, sowie Powerklick Produkte verfügen über eine e1 Zulassung (EG Typgenehmigung) für elektronische Unterbaugruppen.

Für die in Kraftfahrzeugen zum Einsatz kommenden Elektroniken, werden laufend Gutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO und nach AirCare® (Kanada) erstellt. Mit Stand September 2013 sind nahezu 600 TÜV Teilegutachten für mehr als 3.000 Fahrzeugtypen verfügbar.

Wir sind stets bemüht ein Maximum an Fahrzeugtypen mit TÜV Teilegutachten abzudecken.

Für Fahrzeuge mit LKW Zulassung stehen keine TÜV Teilegutachten zur Verfügung.
Das Prüfverfahren für LKW schreibt vor, dass der Motor in ausgebautem Zustand geprüft werden muss. Dies ist vom Aufwand und den Kosten nicht realisierbar.

 

Hinweise in eigener Sache


Für Fahrzeuge mit Euro 5 und Euro 6 Norm sind nach EG Verordnung 715/2007 nur noch geprüfte Zusatzsteuergeräte zur Erhöhung von Leistung und Drehmoment zulässig.
Für alle anderen Tuningarten können keine Gutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO mehr beantragt werden.

Bei Euro 5 und Euro 6 Motoren sind im Regelfall etwas geringere Leistungs- und Drehmomentzunahmen zu verzeichnen als bei Euro 4 Motoren. Dies liegt in den strengeren Abgasnormen begründet.

Oft gemachte höhere Leistungsangaben sind technisch nicht realisierbar, ohne die in den Motorsteuergeräten hinterlegten Sicherheitskomponenten außer Kraft zu setzten.

Die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung (Gewährleistung), kann trotz Tuningmaßnahmen nicht vom Fahrzeughersteller ausgeschlossen werden, wenn das installierte Bauteil über die erforderlichen Zulassungen wie ABE, e1 Zertifizierung und TÜV Teilegutachten verfügt.

Auch wenn vom Werk nicht freigegebens Zubehör verbaut wurde, muss der Fahrzeughersteller Ansprüche aus der Gewährleistung begleichen.

Es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch das werkfremnde Bauteil verursacht.
(Auto Bild Nr. 41/15.10.2010)

 

Funktion und Bauweise


Durch den Einsatz von innovativer Hochleistungs-Elektronik speziell konzipiert für höchste Anforderungen im Kraftfahrzeugbereich, sind die Systeme von DIESEL POWER und MultiMotion führend in Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit.

Im Automotive Bereich sind nicht die reinen Leistungsdaten eines Prozessors maßgebend, sondern viel mehr dessen Standfestigkeit gegenüber thermischer und mechanischer Belastung. (Military Quality)

High End Prozessoren mit extrem hohen Leistungsdaten sind für den Automotive Tuning Bereich nicht geeignet, noch erforderlich, da die Geschwindigkeit der Datenverarbeitung dieser Prozessoren, in keinem Verhältnis steht, zu der Geschwindigkeit der gelieferten Daten eines Verbrennungsmotors.

Zudem sind diese Bausteine hoch empfindlich und somit störanfällig.

 

Es erfolgen:

 

  • keine Software Modifikationen der original werkseitigen Kennfelder im Motorsteuergerät des Fahrzeugherstellers
  • keine Änderungen der werkseitig eingesetzten Hardwareteile der vom Fahrzeughersteller verbauten Motorsteuergeräte

 

Hochwertigste digitale Bauelemente garantieren die Optimierung von Leistung, Drehmoment, Verbrauch und Emission. Die Software des originalen Motorsteuergerätes bleibt in seiner Serienversion ebenso erhalten, wie die Funktionen dieses Steuergerätes für den Schutz von Maschine und Technik.

DIESEL POWER und MultiMotion legen größten Wert auf Betriebssicherheit und Standfestigkeit der in Fahrzeugen eingesetzten Produkte.

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