AGB der Firma Kaufmann Motorenteile AG
-nachfolgend Firma Kaufmann Motorenteile genannt§ 1 Geltungsbereich
1.1 | Die Kaufmann Motorenteile AG fertigt und liefert ausschließlich zu diesen AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Kaufmann Motorenteile AG. AGB oder sonstige Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sollten sich einzelne Bestimmungen unserer AGB als ungültig oder unwirksam erweisen, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, die den Wirkungen der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Kaufmann Motorenteile AG behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit zu ändern. Maßgebend ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung geltende Version, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann. |
§ 2 Technische Daten und Informationen
2.1 | Alle technischen Daten, Abbildungen und Informationen, sei es auf der Homepage www.kaufmann-motorenteile.ch, www.diesel-power.ch, in Preislisten, Prospekten, Offerten, etc. werden den Kunden der Kaufmann Motorenteile AG, zum persönlichen Gebrauch, sowie zu Informationszwecken bereitgestellt und sind unverbindlich. Es handelt sich um Richtwerte und nicht um garantierte Eigenschaften. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit übernimmt die Kaufmann Motorenteile AG keine Haftung. Gewisse Verknüpfungen auf der Homepage führen zu Webseiten Dritter. Diese sind dem Einfluss der Kaufmann Motorenteile AG vollständig entzogen, weshalb sie keinerlei Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit übernimmt. |
§ 3 Schweizer Zulassung
3.1 | Sofern keine abweichende Information erfolgt, sind die der Kaufmann Motorenteile AG vorgenommenen Umbauten und gelieferten Produkte in der Schweiz zulassungsfähig. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Produkte und Umbauten der zuständigen Motorfahrzeugkontrollstelle anzumelden und auf eigene Kosten vorzuführen. Der Vertrieb von Produkten, für die keine Schweizer Zulassung vorliegt, ist nach Art. 219, Abs. 2 Bst. g und h VTS, nicht erlaubt. |
§ 4 Preise und Offerten
4.1 | Die Preise für alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Kaufmann Motorenteile AG verstehen sich, falls nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken exkl. MwSt. und ab Lager Schlieren. Die Versandkosten sind im Artikelpreis nicht enthalten und werden separat berechnet. Alle Angebote der Kaufmann Motorenteile AG, sei es auf der Homepage www.kaufmann-motorenteile.ch, www.diesel-power.ch, in Preislisten, Prospekten, Offerten, etc. sind unverbindlich. Änderungen der Technik, der Preise und der Ausführung behalten wir uns ausdrücklich und jederzeit vor. Liquidationen nur solange Vorrat. |
4.2 | Offerten haben eine Gültigkeit von einem Monat ab Ausstellungsdatum und gelten, sofern nichts anderes vermerkt ist, als unverbindliche Schätzungen. Die Anwendung von Art. 375 Abs. 1 OR ist wegbedungen. Erfordert die Erstellung einer Offerte einen größeren zeitlichen Aufwand, kann die Kaufmann Motorenteile AG dafür eine Gebühr erheben, welche bei Auftragserteilung als Anzahlung an den Auftrag angerechnet wird. Bei Nichterteilung des Auftrages verfällt die Anzahlung zu Gunsten der Kaufmann Motorenteile AG. |
§ 5 Bestellungen
5.1 | Bestellungen haben schriftlich oder elektronisch zu erfolgen und gelten als verbindliches Angebot des Kunden. Die Kaufmann Motorenteile AG ist frei dieses Angebot anzunehmen. Bei Annahme kann die Kaufmann Motorenteile AG umgehend den Versand auslösen oder dem Kunden eine Auftragsbestätigung zustellen, welche er unterschrieben der Kaufmann Motorenteile AG retournieren muss, um die Bestellung auszulösen. Der Kunde hat die Auftragsbestätigungen genauestens auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen durch den Kunden kann die Kaufmann Motorenteile AG nach freiem Ermessen akzeptieren und ihm eine Entschädigung von 20 % des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.-, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen. Bestellungen, welche zu einer Sonderanfertigung für den Kunden führten oder welche eine Werksbestellung bei einem Lieferanten der Kaufmann Motorenteile AG zur Folge hatten, können nicht storniert werden. Lieferunmöglichkeit (seitens des Herstellers oder der Kaufmann Motorenteile AG ) gilt als vertragsauflösende Bedingung. Tritt eine solche nach Bestellung bzw. Vertragsabschluss ein, wird der Kunde umgehend informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfalls der Lieferung sind ausgeschlossen. Die Kaufmann Motorenteile AG kann jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass die vom Kunden bei der Bestellung gemachten Angaben unzutreffend waren. |
§ 6 Bezahlung
Ist nichts Abweichendes vermerkt, sind die Rechnungen der Kaufmann Motorenteile AG bei Erhalt und in Schweizer Franken zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird ab Rechnungsdatum ein Verzugszins von 5% fällig. Kaufmann Motorenteile AG behält sich ausdrücklich vor: |
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1. | Nachnahme-Lieferungen zu tätigen. Die Nachnahmegebühr beträgt zusätzlich SFr. 10.- und wird dem Kunden in Rechnung gestellt. |
2. | Eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird diese Zahlung nicht innert 10 Tagen geleistet, behält sich die Kaufmann Motorenteile AG vor, die Bestellung zu löschen. Tritt der Kunde nach geleisteter Anzahlung oder Vorauszahlung von der Bestellung zurück, wird die Anzahlung oder Vorauszahlung nicht zurückerstattet. |
3. | Bei Lieferungen unter einem Bruttowert von SFr. 100.- keinen Rabatt zu gewähren. |
4. | Bei Lieferungen unter einem Bruttowert von SFr. 50.- einen Kleinmengenzuschlag zu erheben. Garantieanträge und Mängelrügen bewirken keinen Aufschub der Zahlungsverpflichtung. Auswahlsendungen werden erst versendet, wenn der Wert der ganzen Sendung vorgängig bezahlt wurde. Werksbestellungen bei Lieferanten der Kaufmann Motorenteile AG werden erst bei Zahlungseingang ausgelöst. |
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht
7.1 | Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung im Eigentum der Kaufmann Motorenteile AG. Vor Eigentumsübergang auf den Kunden ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der Kaufmann Motorenteile AG nicht zulässig. Der Kunde ermächtigt die Kaufmann Motorenteile AG hiermit, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen. Die Kaufmann Motorenteile AG hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Teile oder Fahrzeuge so lange als Sicherheit zurückzubehalten, bis dieser alle offenen Forderungen beglichen hat. Für die Einlagerung von Teilen oder Fahrzeugen kann die Kaufmann Motorenteile AG dem Kunden eine Einlagerungsgebühr in Rechnung stellen. |
§ 8 Lieferfristen
8.1 | Die von der Firma Kaufmann Motorenteile AG genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen der Kaufmann Motorenteile AG oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Das Überschreiten der Lieferzeiten berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Annullierungen von Bestellungen aufgrund von Lieferverzögerungen sind nur möglich, falls der Kunde die Kaufmann Motorenteile AG nach Ablauf der genannten Lieferzeit schriftlich abgemahnt und ihr eine letzte Frist von 60 Kalendertagen über die ursprüngliche Lieferzeitangabe hinaus eingeräumt hat. |
§ 9 Lieferung
9.1 | Lieferungen erfolgen ausschließlich an Adressen in der Schweiz oder in Lichtenstein. Die Lieferadresse muss per LKW gut erreichbar sein, ansonsten trägt der Kunde allfällige Kostenfolgen. Versand, Überführung oder Rücksendung erfolgen grundsätzlich zu Lasten, Kosten und Risiken des Kunden. Die Kaufmann Motorenteile AG entscheidet über das zweckmäßigste Transportmittel. Das Recht auf Teillieferung steht der Kaufmann Motorenteile AG ausdrücklich zu. Die Versandkosten von Nachlieferungen können dem Kunden anteilsmäßig verrechnet werden. Die Kaufmann Motorenteile AG behält sich vor, vom Hersteller verbesserte, weiterentwickelte Ware oder gleichwertige Produkte ersatzweise zu liefern. Nimmt der Kunde die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann die Kaufmann Motorenteile AG den Vertrag auflösen (stornieren) und dem Kunden die entstandenen Lieferkosten und eine Entschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.-, sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte in Rechnung stellen. Dasselbe gilt, falls der Kunde die bestellten Produkte bei Selbstabholung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit dem vereinbarten Termin an unserem Hauptsitz abholt. |
§ 10 Mängelrügen, Reklamationen und Garantieanträge
10.1 | Der Kunde muss alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Kaufmann Motorenteile AG bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüfen. Hat der Kunde Anlass zu der Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, muss er die Kaufmann Motorenteile AG innerhalb von 5 Kalendertagen seit Erhalt bzw. Übernahme schriftlich darüber informieren, den Mangel substantiiert rügen und allfällige Garantieanträge stellen, andernfalls sind sämtliche Mängel- und Garantieansprüche verwirkt. Dem Garantieantrag ist zwingend die Originalrechnung der Kaufmann Motorenteile AG beizulegen. Mit der Annahme des Produktes bestätigt der Kunde, dass keine offensichtlichen Verpackungs- oder Inhaltsschäden am Produkt bestehen. Werden Produkte mit offensichtlichen Verpackungs- oder Inhaltsschäden geliefert, so hat der Kunde diese sofort beim Dienstleiter (z.B. Spediteur, Post) zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, sich eine Schadenbestätigungsmeldung des Dienstleisters aushändigen zu lassen und diese innerhalb von 5 Kalendertagen der Kaufmann Motorenteile AG schriftlich weiter zu leiten. Im Falle der Geltendmachung eines Produktemangels hat der Kunde das Produkt wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und darf dieses nicht in Betrieb nehmen, bis sich die Kaufmann Motorenteile AG mit dem Kunden in Verbindung setzt. Der Kunde hat die Weisungen und Instruktionen der Kaufmann Motorenteile AG zur Verhinderung weiteren Schadens zu befolgen. |
10.2 | Ansprüche für Montagekosten, Ein-Ausbau, Umtausch, Fehlersuche etc. gegenüber Kaufmann Motorenteile AG sind bei nicht erfolgreicher Montage des Produktes durch den Kunden ausgeschlossen. |
10.3 | Keine Gewähr übernimmt die Kaufmann Motorenteile AG weiter für eine etwaig erforderliche Betriebserlaubnis oder Abnahme durch das Straßenverkehrsamt oder den vergleichbaren ausländischen Ämtern, bei Einbau der gelieferten Teile in ein Kraftfahrzeug. |
10.4 | Der Kunde wird hiermit informiert, dass Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine Betriebserlaubnis vorliegt, beim jeweiligen Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch das Straßenverkehrsamt oder einem vergleichbaren ausländischen Amt sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die Straßenverkehrszulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert. |
10.5 | Weiter wird der Käufer darauf hingewiesen, dass der An- / Einbau von Fremdprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Autohauses führen kann. |
10.6 | Die Kaufmann Motorenteile AG haftet nicht für eine eventuelle Verletzung der Urheberrechte. Die Firma Kaufmann Motorenteile AG weist weiter darauf hin, dass der An-/ Einbau von Fremdprodukten bei Kraftfahrzeugen eine Neutypisierung bzgl. KFZ Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung nach den versicherungsvertraglichen Bestimmungen erforderlich machen kann. Der Käufer ist verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Die Kaufmann Motorenteile AG ist insoweit von jeder Haftung freigestellt. |
10.7 | Jede weitere Haftung von Kaufmann Motorenteile AG wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Ansprüche des Bestellers bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Kaufmann Motorenteile AG oder Hilfspersonen. |
10.8 | Der Kunde verpflichtet sich, bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem An-/ Einbau in ein fremdes Fahrzeug den Käufer bzw. Fahrzeughalter auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen. |
§ 11 Rückgaberecht
11.1 | Die Rücksendung oder der Umtausch von bestellter oder bereits gelieferter Ware benötigt die vorgängige Einwilligung der Kaufmann Motorenteile AG. Das willkürliche Retournieren der Ware entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Anträge müssen innerhalb von 5 Kalendertagen seit Erhalt bzw. Übernahme erfolgen. Waren, die vor mehr als 60 Kalendertagen verrechnet wurden, werden nicht zurückgenommen. Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden während 12 Monaten aufbewahrt und dann entsorgt oder weiterverwendet. Die zu retournierende oder umzutauschende Ware muss originalverpackt, unbeschädigt und somit in wiederverkaufsfähigem Zustand sein. Lackierte bzw. schon montierte Teile können nicht zurückgenommen werden. Die Inbetriebnahme von offensichtlich falscher Ware aller Art führt automatisch zu einer Reduktion oder einem Wegfall einer allfälligen Warengutschrift. |
11.2 | Tätigt der Kunde eine Fehlbestellung ab Lager der Kaufmann Motorenteile AG, so kann die Kaufmann Motorenteile AG eine Ersatzsendung veranlassen oder eine Waren-Gutschrift ausstellen. Dem Kunden wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10 % des Kaufpreises, mindestens aber CHF 30.- belastet. Eine Fehlbestellung des Kunden, welche zu einer Sonderanfertigung führte oder eine Werksbestellung bei einem Lieferanten der Kaufmann Motorenteile AG zur Folge hatte, kann nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Bei Liquidationswaren, Waren mit reduziertem Preis, Bekleidung, Sonderanfertigungen und Werksbestellungen bestehen keine Rückgabe- oder Umtauschrechte. Fehllieferungen der Kaufmann Motorenteile AG oder ihrer Lieferanten können durch die Zustellung der richtigen Ware innert 60 Kalendertagen korrigiert werden und berechtigen nicht zur einseitigen Auflösung des Vertrages durch den Kunden. |
§ 12 Garantie
Das Garantiegebiet umfasst die Schweiz und das Fürstentum Lichtenstein. Handelsware: Die Garantiezeit von neuer Handelsware beträgt grundsätzlich 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung oder mit dem Tag der Warenübernahme, was immer zuerst eintritt. Es ist dabei unerheblich, ob die Ware umgehend oder erst später ihrer Verwendung zugeführt wird. Wird die Ware durch einen Wiederverkäufer zu einem späteren Zeitpunkt weitergeleitet, wird gleichwohl das ursprüngliche Datum als maßgebend angesehen. Liquidationen: Auf Liquidationsware gewährt die Kaufmann Motorenteile AG keine Garantie. Reparaturaufträge: Die Garantiezeit für Reparaturen beträgt grundsätzlich 6 Monate. Die Kaufmann Motorenteile AG hat das Recht, die Garantiezeit aufgrund besonderer Umstände des Reparaturauftrages nach unten anzupassen oder keine Garantie zu gewähren, namentlich wenn es sich um einen Reparaturversuch oder einen Abhilfeversuch handelt. Arbeiten an Fahrzeugen älter als 15 Jahre (Youngtimer) und älter als 30 Jahre (Oldtimer) unterliegen speziellen Garantiebestimmungen, welche der jeweiligen Rechnung zu entnehmen sind. Leistungssteigerungen: Für Fahrzeuge, an denen die Kaufmann Motorenteile AG während der gültigen Werksgarantie Leistungssteigerungen oder dergleichen vornimmt, wird dem Kunden auf seine Kosten eine Tuning Garantie der NSA angeboten. Der Kunde hat die Kaufmann Motorenteile AG unaufgefordert über den Garantiestatus seines Fahrzeugs zu informieren. Im Falle eines Schadens hat die Kaufmann Motorenteile AG das Recht auf Behebung des Schadens mit eigenen Mitteln und in ihrer Werkstätte. Ist dies nicht möglich, erstattet die Kaufmann Motorenteile AG dem Kunden den von der NSA ausbezahlten Betrag. Bei Fahrzeugen außerhalb der Werksgarantie bietet die Kaufmann Motorenteile AG dem Kunden ebenfalls eine Quality Garantie an, sofern das Fahrzeug nicht älter als 12 Jahre alt ist und nicht mehr als 150‘000km aufweist. Entscheidet sich der Kunde dazu, keine Quality1 Garantie abzuschließen, oder hat er die Prämie der Garantie nicht rechtzeitig einbezahlt, gewährt die Kaufmann Motorenteile AG keine Garantie. Für Fahrzeuge die älter sind als 5 Jahre, gewährt die Kaufmann Motorenteile AG, ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung, keine Garantie. Kein Garantieanspruch besteht: |
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1. | Beim Ausbleiben des Liefernachweises in Form der Originalrechnung. |
2. | Bei falschem Einbau, unsachgemäßer Verwendung und Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung der Teile. |
3. | Bei Reparatur- oder Änderungsversuchen durch den Kunden. |
4. | Bei Verwendung von Hilfsmaterialien anderer Lieferanten oder falschen Hilfsmitteln. |
5. | Bei Sonderanfertigungen für den Kunden. |
6. | Beim Eintreten höherer Gewalt. |
7. | Bei verzögerter Anmeldung des Schadens. |
8. | Bei Verwendung an Motorsportanlässen aller Art. Eigentliche Motorsportteile können von dieser Einschränkung ausgenommen werden, falls ein entsprechender Hinweis in der Warenrechnung eingefügt wurde. |
9. | Beim Eintreten von Verschleiß oder Abnützung aus der Funktion des Teils heraus. |
10. | Beim Unterlassen der gesetzlichen Meldepflicht von prüfbaren Teilen, für die beim Kauf eine Homologation bestand oder zu einem späteren Zeitpunkt angeboten wurde. |
11. | Bei längerer Lagerzeit vor Einbau oder bei Standschäden aller Art. |
12. | Beim Umbau in ein anderes Fahrzeug oder Einbau in einen falschen Fahrzeugtyp. |
13. | Bei nicht den Herstellervorschriften gemäßer Wartung von Fahrzeug oder Teil. |
14. | Bei Leistungsmessungen, die nicht von der Kaufmann Motorenteile AG durchgeführt oder autorisiert worden sind. Garantieleistungen: Die Garantieleistung umfasst den Ersatz oder die Reparatur des beanstandeten Teils und einen allfälligen Einbau des Ersatzteils, sofern der ursprüngliche Einbau von der Kaufmann Motorenteile AG ausgeführt und in Rechnung gestellt wurde. Transportkosten zum Kunden werden nur im Umfange des früheren Transportes übernommen. Die Zusendung des reklamierten Teils erfolgt auf Kosten des Kunden. Für Mangelfolgeschäden wird keine Haftung übernommen. Alle Garantiearbeiten sind bei der Kaufmann Motorenteile AG oder bei einer von der Kaufmann Motorenteile AG bezeichneten Werkstatt durchzuführen. Rechnungen Dritter werden nicht anerkannt. Dies gilt auch bei Rechnungen für erbrachte Arbeitsleistungen, welche über die Vorgabe des jeweiligen Fahrzeugherstellers hinausgehen. |
Haftung Vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Kunden gegenüber der Kaufmann Motorenteile AG, welche über die von der Kaufmann Motorenteile AG gewährte Garantie hinausgehen, sind vollumfänglich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere auch das Recht auf Wandelung, Minderung oder das Geltend machen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der Kaufmann Motorenteile AG. Die Kaufmann Motorenteile AG haftet in keinem Fall für (I) leichte Fahrlässigkeit, (II) indirekte oder mittelbare Schäden, (III) Mangelfolgeschäden jeglicher Art, (IV) entgangenen Gewinn, (V) nicht realisierte Einsparungen, (VI) Schäden aus Lieferverzug sowie (VII) jegliche Handlungen und Unterlassungen von Hilfspersonen der Kaufmann Motorenteile AG (auch bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht). Beeinträchtigung der Händlergarantie Die Kaufmann Motorenteile AG weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller und/oder -verkäufer führen können und lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab. Die Kaufmann Motorenteile AG bietet dem Kunden auf seine Kosten eine weiterführende NSA Garantie an. Datenschutz Die Kaufmann Motorenteile AG speichert Personendaten des Kunden so lange, wie sie dies zur Einhaltung der geltenden Gesetze als notwendig oder angemessen erachtet. Der Kunde hat das Recht, seine Datenschutzrechte geltend zu machen und Auskunft über die ihn betreffenden Personendaten sowie deren Berichtigung, Ergänzung oder Löschung zu verlangen. Die Inhaberin der Datensammlung ist die Kaufmann Motorenteile AG. Erfüllungsort Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus Vertrag ist der Firmensitz der Kaufmann Motorenteile AG in CH-8952 Schlieren. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald Ware oder Fahrzeug den Firmensitz der Kaufmann Motorenteile AG, oder bei Direktlieferungen den Firmensitz ihrer Lieferanten, verlassen haben. Gerichtsstand und Anwendbares Recht Gerichtsstand ist CH-8952 Schlieren, Kanton Zürich. Es steht der Kaufmann Motorenteile AG das Recht zu, das am Sitz oder Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Der Vertrag unterliegt ausschließlich schweizerischem Recht, unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des IPRG auf ausländisches Recht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Mit seiner Bestellung anerkennt der Kunde der Kaufmann Motorenteile AG die vorliegenden AGB ausdrücklich und ohne Vorbehalte. |
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